Abrechnung & Kostenträger

Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen kassenzugelassenen Therapeuten.
Die wichtigsten Voraussetzungen hierfür sind, daß (1.) eine Psychotherapie notwendig und (2.) eine psychische Stabilisierung zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen klären wir gemeinsam in den ersten Gesprächen (den sogenannten „probatorischen Sitzungen“) um dann ggf. einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse für eine fortlaufende Psychotherapie zu stellen. Diese Schritte gehören zur Routine eines Psychotherapeuten und sollten Sie nicht von einer ersten Kontaktaufnahme abhalten. Ferner helfen die probatorischen Sitzungen die Passung zwischen Therapeut und Klientin zu beurteilen. Kommen wir gemeinsam zu dem Schluss, dass wir gut zusammenarbeiten, steht einer Fortsetzung der Therapie – (1.) und (2.) vorausgesetzt – nichts mehr im Wege. Die Krankenkassen übernehmen alle hierfür anfallenden Kosten.

Für das Erstgespräch und die ggf. nachfolgenden Termine brauchen Sie keine Überweisung von Ihrem Arzt vorlegen, es genügt die Mitgliedskarte Ihrer Krankenversicherung.